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Anerkennungen

Bitte beachten Sie:

Anerkennungen von PRAKTIKA

Organisierte Praktika (p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum, studienbegleitendes fachdidaktisches und zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum) k?nnen nur bei ernannten Praktikumslehrkr?ften, die zum Praktikumsamt der Universit?t Augsburg geh?ren, abgeleistet werden. Darüberhinaus k?nnen bezahlte Nebent?tigkeiten wie Vertretungslehrkraft, mobile Reserve oder Drittlehrkraft nicht angerechnet werden.

Die Sonderregelung "Brücken bauen" ist für das Schuljahr 2024/25 eingestellt worden - es gibt keine Brückenklassen und somit keine Anerkennungsm?glichkeit mehr.

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Orientierungspraktika:

Orientierungspraktika k?nnen nach der letzten Abitureinzelprüfung begonnen werden.
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Das Orientierungspraktikum soll bis zur Anmeldung zum p?d.-did. Schulpraktikum (im 2./3. Semester) vollst?ndig absolviert sein.?
Legen Sie eine Kopie Ihres Nachweises einfach der Anmeldung (im Okt./Nov.) bei.
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Umfang: mindestens 3 Wochen (Pflicht = an 2 unterschiedlichen Schularten, davon 1 Woche an der Mittelschule oder an einem F?rderzentrum)

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Folgende Hospitationen an einer schulischen Einrichtung k?nnten evtl. anerkannt werden:

  • FOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • BOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • FSJ, Bufdi (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • F?J = Freiwilliges okologisches Jahr (Anerkennung 1 Woche)
  • Fachlehrer- bzw. F?rderlehrerausbildung (vollst?ndige Anerkennung)

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Betriebspraktika:

Der Nachweis über das Betriebspraktikum soll bis zur Anmeldung zum Staatsexamen dem Prüfungsamt vorgelegt werden.

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Umfang: mindestens 8 Wochen

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Folgende T?tigkeiten k?nnen evtl. anerkannt werden (bitte, wenn vollst?ndig absolviert, mit Immatrikulationsbescheinigung über das Praktikumsamt per E-Mail anerkennen lassen):

  • Berufsausbildung (vollst?ndige Anerkennung)
  • FOS/BOS in einem au?erschulischen Betrieb (Anerkennung bis zu 4 Wochen)
  • FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr (vollst?ndige Anerkennung)
  • F?J = Freiwilliges ?kologisches Jahr (vollst?ndige Anerkennung)
  • Bufdi = Bundesfreiwilligendienst (vollst?ndige Anerkennung)
  • Fachlehrer- bzw. F?rderlehrerausbildung (vollst?ndige Anerkennung)

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P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum

  • Fachlehrer- bzw. F?rderlehrerausbildung (vollst?ndige Anerkennung)

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Studienwechsler

  • bei Wechsel des Unterrichtsfachs oder des Lehramtsstudiengangs?schnellstm?glich Praktika anerkennen lassen, da sonst keine Zulassung zum Examen erfolgen kann: Praktikumskarte +?STUDIS-Ausdruck + Immatrikulationsbescheingung bitte vorlegen
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  • bei Wechsel von einer anderen Universit?t:?alle vorhandenen Praktika-Nachweise + Immatrikulationsbescheinigung bitte vorlegen
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Unterlagen k?nnen digital eingereicht werden per E-Mail an: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de??

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