Sonderregelung des KM zur Erg?nzung der Praktika: neue Praktikumsform (28.05.2020)
Am 28. Mai 2020 hat das Bayerische?Staatsministerium?für Unterricht und Kultus die bayerischen Zentren für Lehrer*innenbildung über die Sonderregelung zur Erg?nzung des?Orientierungspraktikums und p?dagogisch-didaktischen?Schulpraktikums im Rahmen des ‘Lernen zuhause’ informiert. Sie finden hier den Wortlaut des Schreibens im Auszug:?
?Studierende k?nnen von sich aus im laufenden zweiten Halbjahr des Schuljahres?2019/2020?auf?Schulen?zugehen – entsprechend der Meldung zum Orientierungspraktikum – und eine?Unterstützung beim?‘Lernen zuhause’?anbieten. Findet sich eine entsprechende Lehrkraft, die dieses?Angebot als?hilfreich?erachtet,?so kann im Einvernehmen mit der entsprechenden Schulleitung?bzw. dem?entsprechenden?Schulamt?eine?Zuweisung durch das zust?ndige?Praktikumsamt zu einem entsprechenden?Praktikum ‘Lernen?zuhause’?erfolgen, das bis zu max. 80 Stunden auf das p?dagogisch-didaktische?Schulpraktikum und bis?zu einer?Woche auf das Orientierungspraktikum?angerechnet wird.?
Eine Teilnahme am Praktikum ‘Lernen zuhause’?ist?vollumf?nglich m?glich, ohne dass bereits das?Orientierungspraktikum abgeschlossen?wurde. Die?Bestimmungen des p?dagogisch-didaktischen?Schulpraktikums gelten entsprechend.
Nach Abschluss des Praktikums erh?lt?die Praktikantin bzw. der Praktikant eine entsprechende?Bescheinigung,?die bei Fortsetzung des Orientierungspraktikums bzw.?p?dagogischdidaktischen?Schulpraktikums vorzulegen ist“.