Exmatrikulation
Das Abmelden von der Universit?t, die sogenannte Exmatrikulation, kann zu jeder Zeit auf Antrag der bzw. des Studierenden erfolgen, wird aber auch aus Gründen, die das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz vorgibt, von der Universit?t durchgeführt. Durch die Exmatrikulation erl?schen die Rechte und Pflichten der Studierenden an der Universit?t Augsburg. Eine entsprechende Bescheinigung über die Exmatrikulation (Studienverlaufsbescheinigung) wird ausgestellt und ausgeh?ndigt bzw. zugesandt. Diese dient unter anderem als Nachweis zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer erneuten Immatrikulation an einer anderen Hochschule.
Die Exmatrikulation wird abschlie?end durch Art. 94 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) i. V. m. § 13 der Immatrikulationssatzung der Universit?t Augsburg geregelt.
Gründe für die Exmatrikulation
Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn …
- ... Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetzes zum Ende des jeweiligen Semesters.?
?Wichtig:?Die Exmatrikulation erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung, sondern zum?Ende des Semesters, in dem alle Prüfungen bestanden, korrigiert und auch das Zeugnis erstellt wurde.?Eine Prüfung ist erst dann bestanden, wenn dies von den zust?ndigen Prüfungsorganen festgestellt wurde.
- ... Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt auch, wenn die Studierenden die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbringen k?nnen, es sei denn, sie wechseln in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien.?
?Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtswirksam ergeht. Diese Exmatrikulation unterbleibt nur dann, wenn eine Rückmeldung für das Folgesemester und fristgerechte Umschreibung im Rahmen eines Fachwechsels für einen anderen Studiengang erfolgt.
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... wenn Sie die Zahlung von bei der Rückmeldung f?lligen Semesterbeitr?gen nicht nachweisen.
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... wenn Sie die Rückmeldung nicht form- und fristgerecht beantragen.
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... wenn ein? Immatrikulationshindernis nach Art. 91 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes?oder § 6 der Immatrikulationssatzung der Universit?t Augsburg nachtr?glich eintritt.
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... wenn auf Grund von Tatsachen feststeht, dass die Immatrikulation oder Rückmeldung missbr?uchlich erfolgt ist.
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Bitte beachten Sie:?Wurden Studierende von Amts wegen von der Universit?t Augsburg exmatrikuliert, so haben sie die Campus Card Augsburg innerhalb einer?Frist von zwei Wochen?vorzulegen oder portofrei einzusenden.
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Beantragung und Antragsfrist:?
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Studierende k?nnen die Exmatrikulation jederzeit selbst?mit sofortiger Wirkung unter Vorlage des?Exmatrikulationsantrags?und der Campus Card Augsburg (CCA) - ohne Bargeldguthaben - pers?nlich oder schriftlich beantragen. Ein Missbrauch von Studienbescheinigungen oder der CCA, die ein regul?res Studium ausweisen, obwohl die Exmatrikulation vorgenommen wurde, stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar.
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Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen soll, ist es empfehlenswert, sich zum Ende des laufenden Semesters?zu exmatrikulieren, sodass keine Unterbrechungszeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes entstehen. Zum Ablauf des Semesters kann die Exmatrikulation jeweils ab?Mitte Februar?bzw. ab?Mitte Juli?beantragt werden. Bitte geben Sie den jeweiligen Grund für die Exmatrikulation (Hochschulwechsel oder Unterbrechung des Studiums) im Antrag auf Exmatrikulation an.
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Bei?minderj?hrigen Studierenden?müssen die gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben.
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Im Anschluss an eine Exmatrikulation erhalten Sie Ihre Studienverlaufsbescheinigung. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung sorgf?ltig auf (z. B. zum Nachweis für die Rentenversicherung oder bei einer erneuten Immatrikulation an einer anderen Hochschule). Der Zugang zum VIBS-Portal steht Ihnen ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation noch für kurze Zeit zur Verfügung.
Rückerstattung von Semesterbeitr?gen
Die Rückerstattung von bereits entrichteten Beitr?gen (Studierendenwerkbeitrag, Semesterticket) erfolgt auf Antrag bei der Studierendenkanzlei (bitte Quittung des bereits gezahlten Beitrags beilegen) und in bestimmten F?llen von Amts wegen.?Eine Beitragsrückerstattung ist in bestimmten F?llen jedoch nur m?glich, wenn die?Campus Card Augsburg sp?testens zwei Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens der Studierendenkanzlei zurückgegeben wird.?Bitte beachten Sie, dass die Beitr?ge nur rückerstattet werden k?nnen, wenn form- und fristgerecht ein?Antrag auf Rückerstattung?gestellt und dieser genehmigt wurde.
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Rückerstattung von Geldbetr?gen auf der Campus Card Augsburg (CCA)
Eventuell vorhandenes Kartenguthaben auf der CCA lassen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation und Rückgabe der Karte durch das Studierendenwerk Augsburg ausbezahlen. Betr?ge bis zur H?he von € 50,00 k?nnen über die Aufwerterautomaten wieder ausbezahlt werden. Betr?ge über € 50,00 werden am Infopoint des Studierendenwerks in der Mensa der Universit?t Augsburg ausbezahlt. Nur in Ausnahmef?llen kann die Rückerstattung von Betr?gen über € 5,00 schriftlich zusammen mit der Exmatrikulation unter Beifügung der CCA beantragt werden.
Achtung: Für eine auf dem Postweg versandte CCA mit Geldguthaben übernimmt die Universit?t Augsburg keine Haftung!